
Kümmert sich eigentlich mal jemand darum, wer diese Kinder zu dem gemacht hat was sie heute sind? Gerade bei Heimkindern/Pflegekinder? Wer sind die dafür Verantwortlichen? Warum werden sie nicht zur Rechenschaft gezogen und müssten Sie nicht als Strafe/Wiedergutmachung diesen Kindern in ein "normales" Leben zurückhelfen?
Die seelischen Gebrechen der jungen Verbrecher
Jugendliche Straftäter, überwiegend Jungen und junge Männer, verbüßen ihre Strafen, ohne dass ihnen je ein Kinder- oder Jugendpsychiater begegnet. Warum man dies ändern sollte, dafür lieferten zahlreiche Fachleute auf dem Internationalen Kongress der Kinder- und Jugendforensiker gute Argumente.
Von Martina Lentzen-Schulte
Der Neubau der Maßregelvollzugsklinik in Köln-Westhoven
02. Oktober 2010 Kinder- und Jugendpsychiater sind eher selten für inhaftierte Jugendliche zuständig. Ihre Mitarbeit ist nur gefragt, wenn sie einen jungen Täter entweder begutachten sollen, oder aber jugendliche Straftäter im Maßregelvollzug als Forensiker ärztlich betreuen. In der Öffentlichkeit wird diese Täter-Gruppe im Zusammenhang mit besonders monströsen, spektakulären Straftaten wahrgenommen. Weil sie zur Tatzeit krank waren, Therapie benötigen und haftunfähig sind, kommen sie in den Maßregelvollzug.
Zunehmend wird damit angesichts der Gefährlichkeit mancher Täter auch Sicherungsaspekten Rechnung getragen. Der Maßregelvollzug für Jugendliche ist jedoch eine Art ultima ratio. Er betrifft lediglich eine Minderheit der Täter im Alter von Vierzehn bis Achtzehn, wie Wolfgang Weissbeck vorrechnen kann, der als leitender Arzt im Jugendmaßregelvollzug in Klingenmünster unlängst eine kritische Bestandsaufnahme über diese Institution in Deutschland vorgelegt hat.
Entschuldigung der Taten ist nicht der Punkt
Im Jahr 2006 wurden bundesweit nur 36 unter den sicherungsverwahrten Jugendlichen definitiv dieser Altersgruppe zugeordnet. Zählt man die Heranwachsenden bis 21 Jahre alt hinzu, sind es knapp dreihundert, die als junge Täter im Maßregelvollzug untergebracht sind. Laut Statistischem Bundesamt waren 2009 jedoch insgesamt 727 Jugendliche (14 bis 18 Jahre alt) und 4383 Heranwachsende in Haft. In der überwiegenden Mehrzahl sind es Jungen und junge Männer. Sie verbüßen ihre Strafen, ohne dass ihnen je ein Kinder- oder Jugendpsychiater begegnet. Warum man dies ändern sollte, dafür lieferten unlängst zahlreiche Fachleute auf dem Internationalen Kongress der Kinder- und Jugendforensiker in Basel gute Argumente.
Je nach Untersuchung schätzt man, dass 60 bis 80 Prozent der Jugendlichen in Haftanstalten an mindestens einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung leiden. Den Psychiatern geht es nicht darum, mit solchen Feststellungen die kriminellen Taten zu entschuldigen oder zu relativieren. Die psychischen Defizite und Störungen der jungen Gefangenpopulation anzuerkennen, ist vielmehr für die Betroffenen sinnvoll und für die Gesellschaft nützlich. Susan Bailey von der Universität in Manchester, hat in England maßgeblich dafür gesorgt, dass den Erkrankungen junger Straftäter mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wie sie in Basel hervorhob, bietet sich hier auch ein hohes Einsparpotential. Psychische Störungen gehen mit erhöhten kriminellen Rückfallraten einher. Straffällige Jugendliche mit psychischen Störungen bleiben im Durchschnitt länger in Haft als ihre in dieser Hinsicht unbelasteten Mitinsassen. Bailey berichtete von einer erfolgreichen Umsetzung neuer Therapieansätze am Hindley Jugendgefängnis im Nordwesten Englands, wo 400 Jungen im Alter von 15 bis 18 Jahren einsitzen. Das geschieht vor allem dadurch, dass in Kenntnis der traumatischen Vorerfahrungen der jungen Täter angemessener mit ihnen umgegangen werden kann.
Eine Art Erweckungsszene
Das bestätigte auch Hans Steiner, der als Kinder- und Jugendpsychiater an der Stanford-Universität auf dreißig Jahre Erfahrung mit auffälligen, aggressiven, sozial unangepassten und straffälligen Jugendlichen zurückgreifen kann. Er nannte in Basel ebenfalls die Posttraumatische Belastungsstörung als eine der Hauptdiagnosen, die sich als Vehikel für den Rückfall entpuppen, und schilderte anschaulich, wie für ihn persönlich dieser Zusammenhang zum ersten Mal in einer Art Erweckungsszene offenbar wurde. Als in einer Polizeistation zufällig ein Mitarbeiter verletzt wurde, reagierten die umstehenden jungen Delinquenten mit den charakteristischen Symptomen der unwillkürlichen Erinnerung an frühere traumatische Erlebnisse, mit so genannten Flashbacks. Er habe in all den Jahren kaum straffällig gewordene Kinder und Jugendliche gesehen, bei denen nicht Missbrauch, elterliche Vernachlässigung oder andere traumatische Erfahrungen eine Rolle spielten.
Anhand dieser Diagnose deklinierte er durch, wie man mit neurobiologischen Grundlagen und psychiatrischen Diagnosen künftig besser ungünstige und günstige Behandlungs- und Delinquenzprognosen von Straftätern wird unterscheiden können. So ist eine der Reaktionen auf dauernde Verletzungen, denen man nicht entrinnen kann, die Verfestigung von aggressiven Tendenzen. Diese jungen Menschen fühlen sich zunehmend in Situationen bedroht, die einem psychisch gesunden Altersgenossen nicht bedrohlich erscheinen. Nicht selten resultiert daraus eine so genannte impulsiv unkontrollierte Aggressivität – „hot aggression“ –, die letztlich Ausdruck der frustrierten Versuche ist, sich zu verteidigen. Sie wird von den Jugendlichen durchaus als negativ empfunden, im Gegensatz zu jener kalt geplanten Aggression, die sich zu verbergen weiß, und vom Täter selbst gut geheißen wird. Ein Großteil der Gewaltbereitschaft der wegen Delinquenz aufgefallenen Jugendlichen gehört in diese Kategorie der impulsiven Aggressivität.
Beitrag zur Rückfallprophylaxe
Steiner stellte die Ergebnisse einer jüngsten Studie vor, wonach mehr als siebzig Prozent einer Gruppe junger Delinquenten auf das Medikament Divalproex zur Stabilisierung ihrer aufbrausenden Emotionalität ansprachen, wenn sie als „hot aggressive“ eingeordnet wurden. Es waren nur fünfzehn Prozent unter denjenigen, die eher zur Kategorie der kalt aggressiven Täter gehörten. Das zeige, so Steiner, dass der Erfolg von Behandlungsansätzen ganz wesentlich davon abhängt,wie gut man mittels vorheriger Diagnose die Gruppen zu differenzieren versteht.
Die mit Aggressivität verbundene Posttraumatische Belastungsstörung ist nicht die einzige Diagnose, die junge Täter psychisch beeinträchtigt. Autismus, Depressivität, Schizophrenie, hyperkinetische Konzentrationsstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch oder Persönlichkeitsstörungen zählen ebenfalls dazu. Obwohl der Optimismus - gerade auch angesichts neuer Behandlungserfolge bei nicht-delinquenten Kindern und Jugendlichen - groß ist, behauptete in Basel niemand, man könne das alles gleich gut und erfolgreich bei Straftätern behandeln.
Die Ärzte und Psychologen wollen auch im Hinblick auf die Rückfallprophylaxe einen Beitrag leisten. Es gilt als ausreichend belegt, dass herkömmliche, rein sozialtherapeutische und pädagogische Ansätze die Probleme nicht lösen. Das Scheitern traditioneller Maßnahmen lässt sich schon daran ablesen, dass nur fünf bis zehn Prozent der Straftäter für fünzig bis siebzig Prozent der Jugenddelinquenz verantwortlich sind. Reine Arbeitsmaßnahmen zum Beispiel können nicht viel bewirken, wenn man akzeptiert, dass manche Störungen sich bereits in der Hirnstruktur verfestigt haben und solche Veränderungen nur mittels spezialisierter therapeutischer Verfahren überhaupt angehbar sind.
Screeningverfahren
Dabei sind die straffällig gewordenen Jugendlichen bei weitem nicht allein diejenigen, für die man einschlägig ausgebildete Kinder- und Jugendpsychiater benötigte. Bereits lange zuvor zeigen sich psychiatrische Diagnosen als wegweisend für eine schlechte Sozialprognose, vor allem bei Heimkindern. Auch in anderen Gruppen, etwa bei notorischen Schulschwänzern, verstärkt eine Erkrankung die Gefahr, später in die Delinquenz abzurutschen.
Geeignete Screeningverfahren, mittels derer man psychisch kranke unter den jugendlichen Straftätern und anderen gefährdeten Gruppen ermitteln könnte, gäbe es durchaus, sagen Psychiater. Eines ist das international bewährte „Massachusetts Youth Screening Instrument 2“. Er müsste jedoch wie andere Screeningverfahren an hiesigen Gruppen auf seine Verlässlichkeit getestet werden. Es fehlen indes Fachleute, die dann für eine genauere Diagnose und deren Therapie zur Verfügung stünden.
Der Mangel beginnt schon bei jenen wenigen straffälligen Jugendlichen im Maßregelvollzug, wo Therapie eigentlich Pflicht sein müsste. „Insgesamt sind in Deutschland nur dreizehn Kinder- und Jugendpsychiater im Maßregelvollzug tätig, weitere 136 Kinder- und Jugendpsychiater besitzen die Zusatzbezeichnung ,Forensik‘“, sagt Franz Hässler von der Universität Rostock. Wie gering man die Notwendigkeit forensischen Sachverstandes in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mitunter einschätzt, lässt sich auch daran ablesen, dass sich längst nicht jedes Bundesland für seine Minderjährigen eine eigene Abteilung leistet.
Forschung an Heimkindern
So steckt Baden-Württemberg seine jugendlichen Straftäter, die in den Maßregelvollzug gehörten, notfalls zu den Erwachsenen, obwohl dies klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Mit Verwunderung nimmt man deshalb zur Kenntnis, wie aus Russland über erfolgreiche Projekte in Basel berichtet wurde, und wie man die Kinder- und Jugendforensiker aus dem Kosovo als neues Mitglied im Europäischen Bund begrüßte - Länder mit sicher weniger finanzielle Ressourcen.
In Deutschland werden jugendliche Delinquenten insgesamt zu selten begutachtet, wenn sie straffällig geworden sind; in Jugendstrafanstalten fehlt erst recht einschlägige fachärztliche Betreuung. Dieser Mangel zeigt auch den minderen Stellenwert, den man diesem Fach beimisst. „Blickt man auf Karrierechancen, so kann man den jungen Kollegen kaum raten, in diesem Bereich zu forschen“, sagt Jörg Fegert vom Universitätsklinikum Ulm, „denn nicht zuletzt die Möglichkeiten, wissenschaftlich auf hohem Niveau zu publizieren, sind dabei leider begrenzt.“
Er muss es wissen, hat er es doch geschafft, sich mit der Forschung an Heimkindern nicht nur national, sondern auch international Anerkennung zu verschaffen. Zwar sind die Forschungsfragen, die es hier zu beantworten gilt, so interdisziplinär wie kaum sonst in einem medizinischen Fach - sie berühren kriminologische, juristische, pädagogische und psychosoziale Aspekte. Allerdings bringt etwa die Veröffentlichung eines Artikels in einer juristischen Fachzeitschrift einem Mediziner keine Pluspunkte und Forschungsförderung. Wo aber die Expertise fehlt, wird es langfristig auch keine Ausbildung von Experten geben.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Foto: Wo st 01/Wikimedia Commons
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