Samstag, 31. März 2012
Jugendamt Havelland: Vorwurf: Untätigkeit und Diskriminierung
Die Beschwerde soll der Rechtsabteilung der Kreisverwaltung übergeben worden sein. Wie die Pressestelle des Kreises mehrfach betonte, werden zu Beschwerden über Beschäftigte keine Aussagen gegenüber der Presse gemacht.
Derweil ist bekannt geworden, dass der Leiterin des Jugendamtes eine weitere Beschwerde vorliegt, die eine andere Mitarbeiterin betrifft. Herr Z., der vor allem wegen seiner zwei Kinder seinen vollen Namen nicht in der Zeitung wünscht, wirft der Mitarbeiterin Untätigkeit, Verschleppung, Unterstützung beim Kindesentzug, geduldete Kindeswohlgefährdung und ein diskriminierendes Verhalten ihm gegenüber vor. Genau genommen erstreckt sich die Beschwerde auch auf einige ihrer Vorgängerinnen, denn Herr Z. hatte allein seit 2005 mit vier verschiedenen Sachbearbeiterinnen zu tun, die sich immer wieder neu in die Thematik einarbeiten mussten.
Der Beschwerdeführer sagte dieser Zeitung, er verfüge über Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine beiden Töchter, die heute 17 und 15 Jahre sind. Um eine gerichtliche Eskalation zu vermeiden, habe er auf das Jugendamt vertraut. Doch das habe sich ihm gegenüber diskriminierend verhalten und dadurch das Wohl der Kinder gefährdet. Auf Betreiben der Mutter habe er vier Jahre lang keinen Umgang mit seiner jüngeren Tochter gehabt. Auch seine ältere Tochter habe er jahrelang gar nicht sehen können. Diese habe in der Zeit zwei Suizidversuche unternommen, sei zweimal zur Behandlung in Kliniken gewesen und lebe jetzt in einer betreuten Wohneinrichtung. Die Mutter der Kinder soll immer wieder Elterngespräche, die das Jugendamt vermitteln sollte, nicht wahrgenommen haben.
Auf seine Anfragen an das Jugendamt habe er oft keine Antwort erhalten, sagt Herr Z. Das nächste Hilfeplangespräch sei für Ende April angesetzt. Viel zu spät, findet er. (Von Bernd Geske)
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12302600/61759/Vorwurf-Untaetigkeit-und-Diskriminierung-Weitere-Beschwerde-an-das.html
Der Gang an das BVerfG sollte für Privatpersonen erschwert werden - zunächst einmal ist der Versuch gescheitert....

Man hätte es fast übersehen können. Inmitten der Tagesordnung für die Bundestagssitzung am heutigen Freitag fand sich ursprünglich unter TOP 33 die erste Beratung eines "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93) – Drs 17/...". Eingebracht von sämtlichen Fraktionen mit Ausnahme der Linken. Abrufbar war der Antrag nicht. Artikel 93 beschreibt nicht weniger als die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, sowie das Recht von Verfassungsorganen und Bürgern zur Klage. Mittlerweile ist der Tagungsordnungspunkt gestrichen.
Die Pressestelle des Bundestages bestätigte unserer Redaktion, dass er "abgesetzt" sei, was aber keineswegs zwangsläufig das Aus für den Vorstoß bedeutet. Die Vorlage könnte auch zunächst erneut in die Beratungen gehen. Von den beteiligten Parteien liegen keine Kommentare vor, eine Anfrage der "Berliner Umschau" an die Unions-Bundestagsfraktion blieb bislang unbeantwortet. Was genau an dem Grundgesetz-Artikel verändert werden soll, ist unklar. Die "Deutschen Mittelstands-Nachrichten" berichten unter Berufung auf "Kreise der Verfassungsrechtler", es gebe Bestrebungen, "den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren." Nähere Angaben machte das Blatt nicht.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte dagegen mittlerweile über Facebook und Twitter: "Mit der geplanten Grundgesetzänderung sollen nicht zur Wahl zugelassene Parteien Beschwerdemöglichkeit in Karlsruhe vor der Wahl erhalten." Tatsächlich stand der Tagesordnungspunkt unter der Überschrift "Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen." Sollte die Darstellung zutreffen, wäre aber noch rätselhafter, weshalb das Thema anscheinend unter dem Radarschirm der öffentlichen Wahrnehmung behandelt werden soll.
Beim Bundesverfassungsgericht selbst gibt es offenbar durchaus Überlegungen, die Anzahl der Klagen durch eine "Mutwilligkeitsgebühr" einzuschränken. So berichtete das "Handelsblatt", alle 16 Richter hätten sich auf ein Konzept für eine Gebühr von bis zu 5.000 Euro bei offenkundig aussichtslosen Klagen geeinigt. Damit sollen "Querulanten und Prozesshansel", aber auch "honorarwütige Anwälte" abgehalten, durch eine Verringerte Zahl der Fälle die Bearbeitungszeit auf maximal 18 Monate gesenkt werden, so das Blatt. Derzeit gingen am Gericht pro Jahr rund 1.200 Klagen ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte von Deutschland eine Verkürzung der Verfahrensdauer gefordert.
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=48154&title=Mysteri%F6ser+Bundestags-Antrag+zur+Grundgesetz%E4nderung&storyid=1001333094395
P.S. Mich hält auch keine Gebühr nicht von einer Beschwerde beim BVerfG ab!
Freitag, 30. März 2012
Inobhutnahmen - ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und USt-frei
Nun sage noch mal jemand, dass Inobhutnahmen keine Wirtschaftsfaktoren sind. Auch die steuerliche Regelung ist vorhanden. Sind die Bestechungsgeschenke für die Kinder, damit sie sich in den Einrichtungen "wohlfühlen" auch steuerlich absetzbar? Und wie verhält es sich, mit den Kosten für das Rücksenden von unerwünschten Geschenken von seiten der Familie - absetzbar?Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG für individualpädagogische Maßnahmen
Donnerstag, 29. März 2012
Wien: Einladung zum Mediengespräch: "Missstände in Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie"

Ort: Cafe Westend
Mariahilfer Straße 128
1070 Wien
Datum: 12.04.2012
Zeit: 11:30
eingesetzter Steuergelder, keine fachlich fundierten Präventivmaßnahmen und keine möglichst rasche Rückführung von Heimkindern zu real guten leiblichen Verwandten.
Parlamentarische Anfrage zur CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_10785/index.shtml
Einladung zum Mediengespräch:
"Missstände in Justiz, Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie"
Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder - SuperGAU im Familienrecht -
Schädigen kranke Systeme das Kindeswohl?
- Milliardengrab statt familiärer Geborgenheit?
Teilnehmer: Nationalratsabgeordneter Leopold MAYERHOFER
Rechtsanwalt Dr. Adrian HOLLAENDER
Dipl.Päd. Susanna RANOVSKY, HS-Oberlehrerin für D, PH-CH iR
Mag. Andreas RANOVSKY, GYM-Professor für Sport und Mathematik iR
Datum:12.4.2012, um 11:30 Uhr
Ort: Cafe Westend Mariahilfer Straße 128, 1070 Wien
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130
Babyklappe - die verlorenen Kinder

Rund tausend Kinder wurden seit 1999 in einer Babyklappe oder einem Krankenhaus anonym abgegeben, bei einem Fünftel können die Träger nicht angeben, was aus ihnen geworden ist. Das geht aus einer Studie hervor, die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München jetzt vorgelegt hat. Für die Untersuchung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums wurden 344 Träger der Hilfsangebote und 591 Jugendämter befragt. Die Ergebnisse sind alarmierend: Es gibt keine gesetzliche Aufsicht, keine Pflicht zur Dokumentation und keine einheitlichen Verfahren.
Es gibt keine Kontrollen. Nach der derzeitigen Praxis kann jedermann an seinem Privathaus eine Babyklappe anbringen. Er braucht dafür weder eine Betriebserlaubnis, noch muss er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Dass es vor allem private Vereine sind, die anbieten, Säuglinge anonym entgegenzunehmen, rief schon früh die Kritiker auf den Plan.
Dass das anonyme System Schlupflöcher bietet, erzählt auch die ehemalige Mitarbeiterin eines Klappenbetreibers. Sie kennt einen Fall, in dem ein Neugeborenes direkt im Kreißsaal abgeholt und in eine andere Stadt gebracht wurde. „Wir haben das Kind mit dem Auto geholt und einfach behauptet, es habe in der Babyklappe gelegen.“ Babyklappen, sagt sie, seien nicht zu kontrollieren.
http://www.tagesspiegel.de/politik/babyklappe-die-verlorenen-kinder/6449078.html
Mittwoch, 28. März 2012
Jugendamt Heide auf Anordnung von Kathleen Wichmann: Geburtstagsnachlese für Leonie Wichmann
Nun wie sollte es anders sein, wurden deine Geburtstagsgeschenke (einige kannst du hier sehen) wieder einmal nicht an dich weitergeleitet. Obwohl der Herr Dr. Klimant, seines Zeichens Landrat, versprochen hat (März 2011), dass er und der Herr Graff/JA Heide alles dafür tun werden, damit du dich wohlfühlst und es dir gutgeht. Also heisst das, es ist gut für Dich wenn du keine Geburtstagsgeschenke erhältst. Zumindest nach der Meinung der beiden Herren. Kindeswohl a la Jugendamt! Das deine Großmutter aber auch gar zu uneinsichtig ist, Gott nein wie schrecklich....
| Paketlebenslauf | |||||
| Datum Uhrzeit | Depot Ort | Scannung Abliefernachweis Nummer | Land • PLZ • Route | Tour | Code |
| 23.03.2012 16:59 | Neu-Ulm (DE) | Einrollung | DE • 25746 • 0122 | 3 | 155 |
| 23.03.2012 23:45 | Gudensberg (DE) | HUB-Durchlauf | DE • 25746 • 0122 | 280 | 155 |
| 26.03.2012 04:59 | Osterrönfeld (DE) | Eingang | DE • 25746 • 0122 | 14 | 155 |
| 26.03.2012 05:02 | Osterrönfeld (DE) | Ausrollung | DE • 25746 • 0122 | 641 | 155 |
| 26.03.2012 11:12 | Osterrönfeld (DE) | Zustellversuch nicht erfolgreich an: GRAFF | 641 | 15 155 | |
| 26.03.2012 11:34 | Neu-Ulm (DE) | Info | AN OLI 0 | ||
| 26.03.2012 17:27 | Osterrönfeld (DE) | Ausrollretoure | DE • 25746 • 0122 | 641 | 15, 94 101 |
| 26.03.2012 18:58 | Osterrönfeld (DE) | Eingang Differenz | DE • 25746 • 0122 | 122 | 101 |
| 26.03.2012 19:02 | Osterrönfeld (DE) | Systemretoure | DE • 89231 • 0189 | 122 | 15 300 |
| 26.03.2012 22:20 | Hamburg (DE) | Konsolidierung | DE • 89231 • 0189 | 812 | 15 300 |
| 28.03.2012 06:36 | Neu-Ulm (DE) | Eingang | DE • 89231 • 0189 | 120 | 15 300 |
| 28.03.2012 08:09 | Neu-Ulm (DE) | Ausrollung | DE • 89231 • 0189 | 3 | 300 |
| 28.03.2012 15:11 | Neu-Ulm (DE) | Zustellung an: ASG 69 | DE • 89231 • 0189 | 3 | 69 300 |
| Code-Beschreibung | |
| 155 | DPD 18:00 / DPD GUARANTEE (PM2) |
| 101 | DPD CLASSIC (D) |
| 300 | Retoure (RETURN) |
| 15 | Annahme verweigert (AV ) |
| 94 | Manuelle Erfassung (MAN) |
| 69 | Zustellung/Abstellung mit genereller Vollmacht (ASG ) |




| Status: | Zugestellt. | |
| i. A.: | Herr Weidemann/JA Heide | |
| Transportdienst: | DHL | |
| Paketnummer: | 294519242227 | |
| Aktueller Status: | Heide Zugestellt. - 28. März 2012 7:40:59 und dann: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Lieferung aus Ihrer Bestellung (#028-7477081-9441166) als „unzustellbar“ an uns retourniert wurde. | |
Köln: Streit ums Sorgerecht - Ex-Mann als Kinderschänder verleumdet

Ein Scheidungskrieg um das Sorgerecht der Kinder wird immer mit harten Bandagen ausgekämpft. Doch was sich eine Kölner Mutter geleistet hat, das ist kriminell und verwerflich.
Sie hat ihren Ex-Mann beim Jugendamt als Kinderschänder verleumdet, ihn bei der Polizei angezeigt – und für diese Intrige auch noch ihre Tochter benutzt.
Das Ehepaar hatte sich bereits Anfang 2005 getrennt. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Töchter Sina (9) und Michelle (17). „Die Regelung war, dass ich die Kinder an jedem zweiten Wochenende bekomme“, erzählt Vater Henning D. (41, alle Namen geändert). Doch die Mutter sei immer unzuverlässiger geworden.
Im Juni 2010 bemühte er sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die jüngere Tochter. Doch drei Tage vor einem gemeinsamen Termin vorm Familiengericht flatterte eine Anzeige ins Haus. Sexueller Missbrauch seiner Tochter, lautete der Vorwurf der Polizei.
Der Industrie-Mechaniker bekam Sina daraufhin drei Monate nicht mehr zu Gesicht. Ab Oktober 2010 durfte er seine Tochter wiedersehen. Für zwei Stunden in der Woche mit einer vom Jugendamt bestellten Betreuerin als Aufpasserin.
Erst im Mai 2011 wurde der Vorwurf entkräftet. Da kam raus: Die Mutter hatte ihre ältere Tochter (sitzt im Rollstuhl) angestiftet, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben. Darin beschrieb sie, ihr Vater hätte Sina vor Jahren im Badezimmer unsittlich berührt.
Die Mutter hatte noch ausgesagt, dem Kinderarzt seien Verletzungen aufgefallen. Das alles war gelogen, wie die ältere Tochter vor der Familienrichterin zugab. Ab da durfte Henning D. seine Tochter wieder ohne Aufsicht sehen.
„Mein Mandant ist durch die Hölle gegangen“, sagt Rechtsanwalt Harald Nuß dem EXPRESS. Henning D. zeigte seine Ex-Frau wegen falscher Verdächtigung an. Doch die Staatsanwaltschaft sah kein öffentliches Interesse und stellte das Verfahren jetzt wegen „geringer Schuld“ ein. Für den Vater Henning D. eine unfassbar ungerechte Entscheidung.
http://www.express.de/koeln/streit-ums-sorgerecht-ex-mann-als-kinderschaender-verleumdet,2856,11999760.html
P.S. Wie immer eben. Es gibt Menschen, denen ist alles erlaubt, sogar Straftaten. Dazu zählen Mütter und Vormünder/Pfleger.
Dienstag, 27. März 2012
Leonie Wichmann und das Recht auf ihre Privatsphäre....

Die Unverletzlichkeit des Post- und Briefgeheimnisses ist ein Grundrecht gemäß Art. 10 GG ist und kein Bestandteil des elterlichen Sorgerechts. Aber vielleicht helfen ja die Ausführungen einer Bundestagsabgeordneten beim Verstehen:
„Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die Grundrechte auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“
Oberstes Ziel dieser drei Grundrechte ist die Sicherung der Vertraulichkeit und der Unverletzlichkeit individueller Kommunikation. Wenn z.B. zwei Menschen per Telefon, Brief oder SMS miteinander kommunizieren, schützt das Grundgesetz (GG) diese Kommunikation vor dem potentiellen Zugriff staatlicher Hoheitsträger. Was kommuniziert wird, bleibt privat und hat den Staat und seine Institutionen nicht zu interessieren. Artikel 10 GG umfasst dabei natürlich auch das prinzipielle Verbot, dass die Übermittler der Kommunikation (also das Postunternehmen oder das Telefon- und Mobilfunkunternehmen) die geschützten Kommunikationsdaten weitergeben. Mithin ist Artikel 10 GG ein Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.
Das Briefgeheimnis umfasst schriftliche Mitteilungen, die verschlossen sind. Hierzu gehören u.a. Briefe, Päckchen, Pakete und E-Mails. Unter das Postgeheimnis fallen alle übrigen Sendungen, die von der Post befördert werden, also auch Informationen über Inhalte von Sendungen, sowie Daten über Absender und Empfänger der Sendungen. Zusammengefasst: Artikel 10 GG schützt die Kommunikation von Bürgern vor Eingriffen durch staatliche Stellen wie etwa Strafverfolgungsorgane und Sicherheitsbehörden. Sobald staatliche Stellen ohne Befugnis der Beteiligten Inhalte oder Umstände von Kommunikationsvorgängen zur Kenntnis nehmen, speichern, verwerten oder weitergeben, liegt ein Eingriff in diese gesetzlich verbürgten Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vor.
Die einzig zulässigen Eingriffe sind jene, welche gesetzlich angeordnet werden. Hierzu heißt es im Artikel 10 Absatz 2 GG:
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“
Aydan Özoguz ist seit 2009 Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Im Deutschen Bundestag ist Aydan Özoguz Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihr Schwerpunkt dort: Jugendschutz und Neue Medien.
Darüber hinaus ist seit dem Jahr 2010 die UN-Kinderrechtskonvention in der BRD ratifiziert.
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“ KRK, Art. 16
In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesrat erst im Frühjahr 2010 für eine Kehrtwende hinsichtlich der Kinderrechte gesorgt, indem er für die Rücknahme der 1992 ratifizierten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention votierte.
Auch Eltern und Ergänzungspfleger müssen sich an das Briefgeheimnis halten! Ich halte mich schließlich als Aufenthalts- und Gesundheitspfleger (siehe Beschluss des LG Landshut) auch dran.
Bei Briefen und Paketen haben sie die Privatsphäre zu respektieren. Wenn Kinder verschlossene Post erhalten, dürfen weder Eltern noch Pfleger aufgrund des Briefgeheimnisses diese Post öffnen. Ebenso stellt es eine Verletzung des Briefgeheimnisses dar, wenn die Post dem Adressaten nicht ausgehändigt wird. (siehe oben) Das Sorgerecht hat damit überhaupt nichts zu tun, denn es handelt sich hier um die Privatsphäre meiner Enkeltochter und um ein ihr verbrieftes Grundrecht, in die/das nicht eingegriffen werden darf.
Aber wenn diese kleinen Tatsachen bei deutschen Behörden und Eltern nicht bekannt sind, muss man sich wohl nicht wundern, dass Kinder keine Rechte haben in der BRD oder vielleicht nur auf dem Papier?
Montag, 26. März 2012
Leonie Wichmann wird heute 9 Jahre alt

leider kam mein Paket zurück was ich und Josefine liebevoll für Dich gepackt hatten.
Drum möchten wir Dir auf diesem Wege zu deinem 9. Burzeltag gratulieren.
Wir wünschen Dir ein Glückskäferchen zu Deinem Geburtstag für 365 glückliche Tage im neuen Lebensjahr!
Sei mal ganz feste umarmt und gedrückt
von Josefine und Christa
Sonntag, 25. März 2012
Leonie - am 26.03.2012 wirst du 9 Jahre...

Leonie wird am 26.03.2012 9 Jahre alt. Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Spandau Helmut Kleebank teilte mir in einem Schreiben gerade mit, dass er beim Jugendamt Berlin-Spandau/Frau Proske kein Fehlverhalten feststellen kann. Nun ich bin da anderer Meinung, aber seit wann zeigt sich ein Jugendamt oder dessen Vorgesetzter schon mal einsichtig und kooperativ?
http://www.youtube.com/watch?v=YmcALPYOnNw&feature=channel
http://www.youtube.com/watch?v=z7kU_0I31pI&feature=youtu.be
All unsere guten Wünsche begleiten dich!
Berliner Jugendamt lässt 11-jährige Alex in die Psychiatrie einweisen

Die transsexuelle Alex fühlt sich als Mädchen und lebt auch so. Nun urteilte ein Gericht, dass ihre Mutter die Transexualität „induziert“ habe. Das Kind soll in die Psychiatrie.von Heide Oestreich
Die transsexuelle Alex Kaminski (Name geändert) darf in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag. Die Mutter der Elfjährigen hatte gegen die Entscheidung des Jugendamts geklagt und verloren. Ihr Anwalt kündigte an, vors Verfassungsgericht zu ziehen.
Das Kind, das sich sein Leben lang als Mädchen fühlt und wie ein Mädchen lebt, darf nun in die Berliner Charité zwangseingewiesen werden. Das Jugendamt konnte diese Entscheidung treffen, weil die getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Auffassungen über die medizinische Behandlung des Kindes hatten und die Gesundheitsfürsorge deshalb ans Jugendamt abgetreten hatten. Dort vertrat eine Pflegerin die Auffassung, Alex solle in der Charité stationär behandelt werden und anschließend in eine Pflegefamilie wechseln.
Die Pflegerin meint, die Mutter habe die Transsexualität des Kindes „induziert“, deshalb müsse Alex aus ihrem Einflussbereich gebracht werden. In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie. Das bezeichnet die Hamburger Sexualwissenschaftlerin Hertha Richter-Appelt als „überholten Standpunkt“. Eine Zwangseinweisung erscheint ihr unklug. Ob die Mutter die Transsexualität induziere, könne auch in einer ambulant festgestellt werden.
Kein Gutachten erforderlich
Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen. Demgegenüber sei der Mutter vorzuwerfen, dass sie beabsichtige, das Kind an den Unikliniken in Hamburg und Frankfurt am Main – den einzigen Spezialisten für Transsexualität im Kindes- und Jugendalter in Deutschland – vorzustellen.
Der Anwalt der Kaminskis nennt den Beschluss „erschreckend“: „Die Ansicht, dass eine Transsexualität über Jahre hinweg und widerspruchslos ’induziert‘ werden könne, wird nirgends in der Fachliteratur vertreten. Das ist eine Erfindung dieser Pflegerin.“ Diese habe sich nur ein einziges Mal eine Stunde lang mit dem Kind unterhalten – dessen Ansichten habe sie ignoriert.
Anwalt und Familie wollen nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. In Sorgerechtsangelegenheiten könne dies sehr schnell entscheiden, so der Anwalt, von Karlsruhe werde das Recht des Kindes in der Regel ernst genommen.
Internationale Unterschriftenkampagne
Unterstützung bekommt Alex auch von MenschenrechtsaktivistInnen. Am Montag um 15 Uhr wird das „Aktionsbündnis Alex“ vor der Berliner Senatsverwaltung für Jugend demonstrieren, Motto: „Zwangspsychiatrisierung von Alex sofort stoppen!“ „Dies ist keine Einzelgeschichte“, heißt es in dem Aufruf. „Institutionen wie das Jugendamt und die Charité üben durch Zwang und psychischen Druck Gewalt auf Menschen aus! Jedes Geschlecht und jede Geschlechtsidentität ist ein Recht, keine Krankheit.“
Auch eine Unterschriftenkampagne ist auf den Weg gebracht. Die britische transsexuelle Aktivistin Katrina Swales startete sie auf Change.org. An Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit gerichtet, heißt es dort: „Diesem jungen Mädchen wird beigebracht, dass seine Gefühle falsch sind, es wird somit immer mehr in jene Selbstverneinung gedrängt, welche schon das Leben so vieler Transsexueller gefordert hat.“ Unterschrieben haben über 9.000 Menschen.
Und Alex? Wollte diese Krise mit der Hilfe eines Therapeuten durchstehen. Doch das Jugendamt lehnte auch das ab.
Bitte hier zeichnen, wenn Alex nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden soll:
http://www.change.org/petitions/mayor-of-berlin-stop-the-institutionalization-of-a-11-year-old-transexual
Mittwoch, 21. März 2012
Leonie Wichmann - die Löwin

- "die Löwin" (lateinisch); französische Form und Nebenform von Leona
- ursprüngliche Abstammung von Eleonore "Gott ist mein Licht"
An folgenden Tagen wird der Namenstag von Leonie gefeiert:
• 17. Januar
• 10. November
Leonie ist die weibliche französische Variante von Leo. Dieser Name kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Löwe. Auch Leonie, die Löwin, „macht schon mal den Leo“, wie der Volksmund sagt – vor allem wenn sie sich nicht gesehen und ernst genommen fühlt. Leonie braucht ihr Revier, das ihr niemand streitig machen sollte.
Der Löwe steht für Stärke und scheint dank seines dicken Felles nahezu unverwundbar. Nahezu! Leonie sollte also wachsam bleiben wie eine Löwin. Und auf Jagd gehen! Genau das gilt es in der Regel für sie zu lernen. Erfolge wollen immer wieder aufs Neue errungen sein. Auch Leonie muss sich für ihre Erfolge erst einmal anstrengen.
Anfang und Ende bestimmen den Rahmen von Leonie. Der Name beginnt mit einem L. Das L als Druckbuchstabe verbindet eine einfache senkrechte mit einer waagrechten Linie. Leonie braucht für ihre Kräfte einen klaren Rahmen. Das L in der Schreibschrift ähnelt einer Luftschlange. Leonie liebt Ausgelassenheit und ist leidenschaftlich. Beide Qualitäten des L in Balance gebracht, ist das Erfolgsrezept von Leonie.
Leonie endet mit einem E und hat zudem am Anfang ihres Namens ein E. Das E ist der Kehle und Stimme zugeordnet. Leo und Leonie können gut brüllen, wenn es darauf ankommt. Leonie will gehört werden!
Die Lieblingsyogaübung meiner Enkeltochter Leonie:
In Yogaangeboten gibt es keinen Konkurrenz oder Leistungsdruck somit können soziale Fähigkeiten ausgebaut und gefördert werden. Yoga ist entwicklungsorientierte Friedenserziehung.
Reise nach Afrika - eine Yogageschichte
Stell dir vor ...
Wir sind mitten in Afrika in weiten Ebene(Grätschstand, Arme links und rechts ausgestreckt) umgeben von hohen Bergen (Grätschstand, Handflächen berühren sich über dem Kopf) und tiefen Tälern (Grätschstand, Kopf zu Knie). Die Sonne ist gerade aufgegangen(Stand, Arme kreisförmig über Kopf zusammenführen) Hier liegt eine Wasserstelle. Sie ist fast überall mit Schilf umgeben (Stand, Arme über Kopf strecken sanft nach links und rechts biegen). Sanft streicht der Wind durch das Schilf und lässt es rascheln. An den Stellen wo das Ufer frei zugänglich ist tummeln sich viele Tiere. Eine große Elefantenherde hat sich zum trinken und baden eingefunden. Die Nasen der Elefanten sehen ganz anders aus als unsere Menschennasen (Grätschstand,mit Armen “ Elefantenrüssel “ hin und her schaukeln ). Auch Giraffen gibt es hier. Sie stehen bei den Bäumen, die ringsum die Wasserstelle wachsen und strecken ihre Hälse um die saftigsten Blätter in den Baumkronen zu erwischen (Stand, Hände am Rücken verschränken, nach oben hinten strecken). Wenn die Giraffen Wasser trinken wollen müssen sie ihre Beine weit grätschen.(Grätschstand, Hände hinter Rücken verschränken, Oberkörper nach vorne unten führen). Mehrere Krokodile liegen faul am Ufer (Bauchlage,Arme nach vorne gestreckt, abwechselnd einen Arm anheben mit Blick folgen , senken). Ab und zu sperren sie ihre Mäuler weit auf und zeigen ihre spitzen Zähne oder bewegen ganz langsam ihre langen Schwänze hin und her(Bauchlage,Beine kreuzen, aus Hüfte Becken nach links und rechts drehen). Ein Schwarm Libellen fliegt über das Wasser (Bauchlage, Beine anheben, Arme anheben,Oberkörper nach links und rechts drehen). Auf einem Hügel liegt ein Löwe mit seiner Familie (Fersensitz, Kopf am Boden, Arme ruhen seitlich neben Oberkörper). Löwen schlafen einen Großteil des Tages. Der Löwe streckt sich (Fersensitz,Kopf am Boden Arme nach vorne gestreckt) und gähnt jetzt hat er Lust bekommen zu brüllen (Fersensitz, Knie grätschen, Arme anheben Hände zu „ Krallen “werden lassen, Zunge weit rausstrecken, Augen weit auf und brüllen ) denn er ist ja der König der Tiere!
Genug gebrüllt jetzt wird der Löwe wieder müde er gähnt noch einmal und streckt seine Zunge dabei weit heraus wie es Löwen eben so tun. Jetzt legt sich der Löwe wieder auf die warme Erde (Fersensitz, Kopf am Boden,Arme ruhen seitlich).
-Rolle dich auf den Rücken und mache es dir auf deiner Matte bequem, wenn du möchtest kannst du dich zudecken.
-Entspannung-
Stell dir vor du bist ein Löwe. Du liegst unter dem blauen Himmel Afrikas auf einem kleinen Hügel in der warmen Sonne. Du spürst unter dir das weiche Gras. Der Boden ist warm und trägt dich. Du kannst ganz loslassen . . . Als Löwe bist du stark und geachtet. Du brauchst dich vor nichts und niemandem zu fürchten....
Dein Atem fließt ganz ruhig ein und aus. Du bist entspannt ...
Es ist still geworden an der Wasserstelle, nur der Wind streicht sanft durch das Schilf. Die Krokodile liegen am Ufer und dösen in der Sonne. Die Giraffen und Elefanten haben sich in den Schatten der Bäume zurückgezogen Ab und zu hört man ein trompeten. Sonst ist alles still und friedlich hier. . .
Du bist der Löwe, die Löwin und alles ist gut.....
- Komm nun langsam wieder zurück, indem du dich streckst, dehnst und räkelst, gähne wenn du möchtest
- Atme tief ein und aus bis du wieder ganz wach bist und rolle dich dann über eine Seite zum sitzen auf
Dienstag, 20. März 2012
Jugendamt Nordfriesland: Großmutter gewinnt Sorgerechtstreit um ihre Enkel
Urteil im Sorgerechtsstreit zwischen einer Großmutter in Ladelund und der Jugendbehörde Nordfriesland: Vor zwei Jahren holte Kerstin B. (49) ihre Enkelinnen Anna-Sophie (5) und Celina (4) zu sich, weil ihre Tochter Nadine A. ihrer Ansicht nach komplett überfordert war. Nadine war erst 15 Jahre alt, als Anna-Sophie zur Welt kam, der eineinhalb Jahre später Celina folgte. Die junge Mutter, heute 21 Jahre alt, habe ihre Töchter vernachlässigt, so der Vorwurf von Kerstin B. Nach Ansicht der Jugendbehörde sollten die Kinder jedoch bei der leiblichen Mutter bleiben, die inzwischen ein drittes Kind bekommen hat - und auch jetzt wäre dies die bessere Lösung, sagt Kreissprecher Hans-Martin Slopianka.
Das Amtsgericht Niebüll erließ damals jedoch eine einstweilige Anordnung, wonach Kerstin B. das Sorgerecht bis zur Klärung des Falles übertragen bekam. Endgültig erteilt wurde es vor einem Jahr. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht Schleswig das Urteil - Anna-Sophie und Celina bleiben bei der Oma.
Jugendbehörde hatte Beschwerde eingelegt
Beschwerde eingelegt hatte die Jugendbehörde. Begründung: Der Entzug des elterlichen Sorgerechts sei rechtswidrig. Der Schleswiger Richter warf dem Vertreter der Kreis-Jugendbehörde nach Angaben der Anwältin von Kerstin B. sogar vor, durch dieses Verhalten "zum Nachteil der Kinder Unruhe in das Verhältnis" von Mutter und Großmutter gebracht zu haben, da sich beide einig seien, das Sorgerecht bei der Oma zu belassen.
Tatsächlich hat das Oberlandesgericht im Oktober 2011 den Kreis Nordfriesland schriftlich aufgefordert, "zu prüfen, ob den Interessen der Kinder, ihrer Mutter und ihrer Großmutter nicht am besten damit gedient ist, Ruhe einkehren zu lassen und die Beschwerde zurückzunehmen, anstatt der Kindesmutter eine Rechtsposition erstreiten zu wollen, an deren Erlangung die Kindesmutter selbst kein Interesse hat". Offensichtlich ist die Antwort des Kreises negativ ausgefallen.
Kerstin B. ging selbst gegen Behörde vor
Kerstin B. ist zudem selbst gegen die Jugendbehörde vorgegangen und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter in Niebüll eingelegt - weil es durch deren "Wegsehen" zur "Kindeswohlgefährdung" gekommen sei. Amtleiterin Gabriele Lamers habe dies in einem Schreiben als unbegründet zurückgewiesen, sagt die Großmutter. Kreissprecher Slopianka bestätigt dies: "Die Vorwürfe der Untätigkeit entbehren jeder Grundlage." Es habe zahlreiche Gespräche und Hilfen für die junge Mutter gegeben. Kerstin B. wirft dem Amt jedoch weiterhin vor, sich nicht um die beiden Kinder zu kümmern: "Die Jugendbehörde hat noch nie kontrolliert, wie meine Enkel bei mir untergebracht sind - obwohl Anna-Sophie und Celina doch nun schon seit 2010 bei mir wohnen."
Das, so Slopianka, sei jedoch in einem Fall wie diesem auch nicht üblich: "Die Kinder wohnen bei ihrer Großmutter. Das ist für uns keine konkrete Gefährdungslage." Zudem sei die Behörde über Kitas und Schulen gut vernetzt und werde informiert, sobald es Auffälligkeiten gebe.
http://www.shz.de/nachrichten/lokales/husumer-nachrichten/artikeldetails/article/111/grossmutter-gewinnt-sorgerechtsstreit-um-ihre-enkel.html
Montag, 19. März 2012
Jugendamt Bremen wird aufgelöst?!
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9807632
Die Bremer Grünen haben beschlossen, das gerade reformierte Jugendamt aufzulösen. Die Arbeit könne künftig besser und effektiver aus der Sozialbehörde geleistet werden, so die Begründung. Davon sind 35 Stellen betroffen, auch die des Amtsleiters. Peter Marquard war offenbar für die senatorische Dienststelle zu unbequem. Jetzt, nach gerade fünf Jahren im Amt, muss er gehen. Kritik ist programmiert.
Quelle: Radio Bremen
Sonntag, 18. März 2012
Jugendamt Hamburg-Wilhelmsburg: Wo ist hier die Kindeswohlgefährdung?
Um die Jugendhilfeeinrichtungen voll zu bekommen, damit Geld mit diesen Kindern verdient werden kann, schreckt man offenbar vor keinem Kind mehr zurück. (Kinder von JA-Mitarbeitern, Richtern, Gutachtern, Verfahrenspfleger etc. einmal ausgeschlossen) Jeder Platz der nicht besetzt werden kann, bedeutet verlorenes Geld und verlorene Arbeitsplätze. Als nährt man weiter die Mär, von den immer mehr total überforderten Eltern, damit man die unberechtigten Inobhutnahmen rechtfertigen kann. Und es gibt genug Schafe die das glauben und hoffen verschont zu bleiben.....
Freitag, 16. März 2012
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheitsbesorgnis in Kindschaftssachen
Das OLG Hamm hat sich in einer bemerkenswerten Entscheidung mit der Problematik von möglicherweise befangenen Sachverständigen befasst, dies ist insoweit bemerkenswert, als dass das seit September 2009 geltende FamFG den Sachverständigen eine deutliche aktivere Rolle zugedacht hat, die über die klassische Gutachtertätigkeit hinausgeht.
Im vorliegenden Fall führte ein Gutachter in einem Sorgerechtsverfahren mit den Eltern ein von ihm so bezeichnetetes "Nachgespräch". In diesem erklärte er dem Kindesvater gegenüber, dass dieser sich schämen solle, er hätte Schaden in der Seele des Kindes angerichtet und dessen Menschenwürde verletzt. Zu dieser, schon aufgrund der polemischen Ausdrucksweise den Eindruck von Voreingenommenheit und Unsachlichkeit erweckenden Haltung kam der Sachverständige lediglich nach einem relativ kurzen Gespräch mit dem Kind und ungeachtet der Tatsache, dass dem Vater vom ersten Gutachter im Vorverfahren eine uneingeschränkte Erziehungsfähigkeit bescheinigt wurde. Hinzu kam, dass sich der Sachverständige unmittelbar nach dem kurzen Gespräch mit dem Kind eindeutig zum Ergebnis seines Gutachten geäußert hat und dies ohne jegliche fachliche Begründungen. Weiterhin äußerte er sich auch dahingehend, dass es besser wäre, wenn es gar nicht erst zu einer gerichtlichen Entscheidung käme, da das Gericht so oder so seinen Empfehlungen folgen würde: "Gutachter sind eigentlich die heimlichen Richter ...".
Der Gutachter hat beim Kindesvater durch seine "Empfehlung" den Eindruck erweckt, dass er sich nicht wirklich mit der zu beantwortenden Beweisfrage auseinandersetzt, sondern Ziele verfolgt, die außerhalb seines Auftrages liegen.
Hier hat das Gericht eine klare Grenze gezogen:
Unabhängig davon, inwieweit ein Gutachter einen sogenannten "lösungsorientierten Ansatz" verfolgt, überschreitet er eindeutig seine Kompetenz, wenn er einem Verfahrensbeteiligten bestimmte prozessuale Schritte nahelegt oder ihn hier sogar massiv unter Druck setzt. Auch wenn das Gericht anordnen kann, dass der Sachverständige bei der Erstellung seines Gutachtens auf die Herstellung des Einvernehmens hinwirken soll, ist es nicht seine Aufgabe, einen Elternteil unter Druck zu setzen, um ein von ihm gewünschtes Ergebnis auch ohne Gerichtsentscheidung herbeizuführen. Die Entscheidung, den Konflikt durch ein gerichtliches Verfahren auszutragen oder in einem außergerlchtlichen Verfahren einvernehmlich beizulegen, ist allein den Eltern vorbehalten.
(OLG Hamm, Beschl. v. 02.09.2010, AZ: 4 WF 111/10)
Köln: Mia (2) - hat das Jugendamt versagt?
Hat im Fall der getöteten Mia das Jugendamt versagt? Mutter Leonie G. (41) erhob gestern im Landgericht schwere Vorwürfe gegen die Behörde.Tapfer stellte sich die Bankkauffrau im Mordprozess gegen Mias Vater Markus G. (38) den Fragen des Richters.
Im Herbst 2010 hatte sich das Paar getrennt: „Wenn ich mit dir fertig bin, dann hast du gar nichts mehr!“, soll G. der Frau gedroht haben.
Und dass er sie umbringe, sollte sie mit der Tochter zurück nach Berlin gehen. Einmal habe er sie auf dem Bett fixiert und bedrängt.
Leonie G. flüchtete ins Frauenhaus, kam danach bei Freunden unter. „Ich habe seitdem immer geahnt, dass er Mia umbringen wird“, berichtete die Mutter.
Leonie G. ging zum Jugendamt, beantragte betreuten Umgang, damit Markus G. nicht mehr allein mit Mia sein könnte. Antwort der Behörde: Das sei personell nicht zu machen.
„Ich habe zu den Mitarbeitern gesagt: Irgendwann ist mein Kind tot, und Sie werden mir das erklären müssen“, so schildert die Mutter ihren ausweglosen Kampf.
Das Problem: Auch Markus G. suchte das Jugendamt auf und schilderte den Sachverhalt genau andersrum. Als erfolgreicher Unternehmensberater konnte er sich gut verkaufen, Und er hat keine Vorstrafen.
Im Juli 2011 erstickte er Mia. Zu seinem wahren Motiv schweigt Markus G. vor Gericht.
Angeblich kann er sich an die Tat nicht erinnern. „Glauben Sie ihm das?“, wurde die Mutter gefragt. „Nein“, antwortete sie.
http://www.express.de/koeln/kind-getoetet-tote-mia--2---hat-das-jugendamt-versagt-,2856,11899738.html
Donnerstag, 15. März 2012
Jugendamt Berlin: Die kleine Zoe wurde in aller Stille beigesetzt - niemand nahm Notiz davon...
"Sie sagen, sie schenken dir das Leben. Sie müssten sagen, sie schenken dir den Tod. Denn es war nicht sicher, dass du lebst. Sicher ist, dass du sterben musst."(Janosch)Königswinter: Schon wieder eine Horrorpflegemutter
Sie sei mit zeitweise sieben Kindern (zu den vier Mädchen der Patchwork-Familie kamen zwei Pflegesöhne auf Vermittlung des Jugendamtes Köln sowie ein drittes Pflegekind) überfordert gewesen.
Vorwurf 1: Das Amtsgericht Königswinter war sicher: Bei einer ihrer schockierenden „Erziehungsmaßnahmen“ brach Claudia K. Pflegesohn Christian (damals 13, Name geändert) durch Fixieren auf dem Rücken den Arm. Dazu die füllige Pflegemutter: „Die Fixierung war so gewünscht und wir waren darin geschult.“ Christians Arm sei nicht bei einer solchen Maßnahme gebrochen: „Er ist die Kellertreppe runtergefallen.“
Vorwurf 3: Im Juni war das Gericht überzeugt: Aus panischer Angst vor Bestrafung hatte Christian mindestens zwei Tage und Nächte auf der drei Quadratmeter kleinen Gästetoilette verbracht. Denn: In der Familie war es üblich, die Kinder als Strafe aufs Zimmer zu schicken, bis man sie zur Rückkehr aufforderte. Die Pflegemutter behauptet jetzt: „Er war freiwillig im Gäste-WC.“
Christian schilderte am Dienstag vor Gericht: „Es wurden große Unterschiede gemacht zwischen eigenen und Pflegekindern. Am Anfang ging es noch, dann eskalierte es immer mehr. Das war Psychoterror!“ Die Verhandlung wird fortgesetzt.